Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Webdesign-, Hosting-, Bestellsystem- und Terminbuch-Leistungen · Stand: 28.10.2026
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Vertragsschluss
- § 3 Leistungsumfang
- § 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- § 5 Vorlagen, Templates und individuelle Gestaltung
- § 6 Nutzungs- und Urheberrechte
- § 7 Abnahme
- § 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- § 9 Hosting, Domains und laufende Leistungen
- § 10 Datensicherung und Backups
- § 11 Wartung und Support
- § 12 Laufzeit und Kündigung
- § 13 Gewährleistung
- § 14 Haftung
- § 15 Datenschutz
- § 16 Abtretung und Form
- § 17 Höhere Gewalt
- § 18 Restaurant-Paket und Bestellsystem
- § 18a Friseur-Paket und Terminbuch
- § 19 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
- § 20 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Esmat Meslem, handelnd unter ESO Media, Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erstellung, Gestaltung, Pflege und das Hosting von Websites, die Bereitstellung des Bestellsystems für Gastronomiebetriebe sowie damit verbundene Leistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. Ein Angebot an Verbraucher (§ 13 BGB) erfolgt nicht.
(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Die aktuelle Fassung ist auf der Website des Auftragnehmers unter https://esomedia.de/agb abrufbar.
(5) Der Auftragnehmer kann diese AGB für laufende Verträge (z. B. Hosting, Bestellsystem, Support) mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus rechtlichen oder technischen Gründen, wegen neuer oder geänderter Funktionen oder wegen geänderter Leistungen von Vorlieferanten erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zu Lasten des Auftraggebers verschoben wird. Der Auftragnehmer teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt; auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Auftraggeber, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; jede Partei kann ihn dann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 8 Abs. 5.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer ein individuelles Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses schriftlich (auch per E-Mail) annimmt, oder wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung versendet.
(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung (z. B. gewähltes Paket „Website & Logo“, „Hosting & Domains“, „Restaurant-Paket“).
(4) Bei einer Buchung über die Website des Auftragnehmers (Online-Buchung) gibt der Auftraggeber mit Abschluss des Bestellvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung per E-Mail oder mit der erfolgreichen ersten Zahlung zustande, je nachdem, was zuerst eintritt. Diese AGB werden dabei Vertragsbestandteil. Bei der Online-Buchung gibt der Auftraggeber seine Firma bzw. seinen Geschäftsnamen an und bestätigt, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erstellt für den Auftraggeber eine Website gemäß dem vereinbarten Leistungspaket. Der konkrete Funktionsumfang, die Anzahl der Unterseiten sowie enthaltene Zusatzleistungen (z. B. Logo-Design, SEO-Grundeinrichtung) ergeben sich aus dem Angebot.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur effizienten Leistungserbringung eigene Baukästen, Layout-Vorlagen, Code-Bausteine und wiederverwendbare Gestaltungselemente (nachfolgend „Basis-Vorlagen“) einzusetzen. § 5 dieser AGB gilt insoweit ergänzend.
(3) Änderungs- und Erweiterungswünsche, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Sofern die Leistungen suchmaschinenoptimierende Maßnahmen (SEO) umfassen, bezieht sich dies auf die fachgerechte Umsetzung anerkannter SEO-Grundlagen (z. B. technische Optimierung, Meta-Angaben, Seitenstruktur). Eine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen-Ergebnislisten, für Traffic-Steigerungen oder Rankings wird nicht übernommen, da diese von Algorithmen und Entscheidungen Dritter (insbesondere Google) abhängen, auf die der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vertraglichen Leistungen qualifizierte Erfüllungsgehilfen, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer einzusetzen. Dies stellt keine Vertragsverletzung dar; der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
(6) Der Auftragnehmer gestaltet Websites und Online-Shops nach den gängigen Regeln der Barrierefreiheit (z. B. ausreichende Kontraste, Bedienung per Tastatur, Textalternativen für Bilder). Die vollständige Erfüllung der Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) einschließlich Prüfung und Erklärung zur Barrierefreiheit schuldet er nur, wenn dies gesondert vereinbart ist. Ob das BFSG für den Auftraggeber gilt (insbesondere die Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen), prüft der Auftraggeber selbst; gilt es für ihn, teilt er dies dem Auftragnehmer vor der Live-Schaltung mit.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte zur Verfügung, insbesondere Texte, Bilder, Logo, Firmendaten und Zugangsdaten (z. B. zu Domain oder bestehendem Hosting).
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an allen bereitgestellten Inhalten (Texten, Bildern, Logos, Marken) die erforderlichen Nutzungs- und Urheberrechte besitzt bzw. zu deren Verwendung berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Rechtsverletzung durch die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte beruhen.
(3) Verzögert sich die Fertigstellung durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend.
(4) Stellt der Auftragnehmer Texte für Impressum, Datenschutzerklärung oder sonstige Pflichtangaben bereit, handelt es sich um unverbindliche Vorlagen auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber prüft diese Texte vor der Veröffentlichung eigenverantwortlich und bleibt für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.
§ 5 Vorlagen, Templates und individuelle Gestaltung
(1) Der Auftragnehmer arbeitet mit eigenen, selbst erstellten Basis-Vorlagen und Gestaltungsbausteinen, die als Ausgangspunkt für die individuelle Umsetzung der jeweiligen Kundenwebsite dienen. Diese werden für den jeweiligen Auftraggeber inhaltlich individualisiert (u. a. Texte, Bilder, Logo, Farbwelt, Struktur).
(2) Der Auftraggeber erhält kein Exklusivrecht an der äußeren Gestaltungssystematik (Layout-Grundstruktur) der Website, sofern nicht ausdrücklich eine exklusive Individualentwicklung vereinbart und gesondert vergütet wurde. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vergleichbare Basis-Vorlagen auch für andere Auftraggeber zu verwenden.
(3) Auf Wunsch kann eine Branchen- oder Regionalexklusivität (z. B. keine Verwendung einer vergleichbaren Vorlage für direkte Mitbewerber im selben Einzugsgebiet über einen bestimmten Zeitraum) gesondert vereinbart und vergütet werden.
(4) Für in Basis-Vorlagen verwendete Stock-Bilder, Icons oder Schriften stellt der Auftragnehmer sicher, dass die erforderlichen Lizenzen vorliegen bzw. weist bei Übergabe gesondert auf Lizenzbedingungen hin, falls diese Elemente in der finalen Website verbleiben.
(5) Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei der Erstellung von Inhalten (u. a. Texte, Bilder, Layoutvorschläge) unterstützend Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) eingesetzt werden können. Rein KI-generierte Inhalte ohne hinreichende menschliche schöpferische Bearbeitung sind nach deutschem Recht mangels persönlicher geistiger Schöpfung (§ 2 Abs. 2 UrhG) regelmäßig nicht urheberrechtlich schutzfähig. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass mit KI-Unterstützung erstellte Inhalte urheberrechtlichen Schutz genießen oder frei von Rechten Dritter sind, die sich aus dem Training der eingesetzten KI-Systeme ergeben könnten. Mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, die echte Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen, kennzeichnet der Auftragnehmer, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist (Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689, KI-Verordnung). Wünscht der Auftraggeber eine ausschließlich manuell erstellte Individualgestaltung, ist dies gesondert zu vereinbaren.
§ 6 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der für ihn erstellten, individualisierten Website zum vertraglich vorgesehenen Zweck ein. Ist die Erstellung im Monatspreis enthalten (z. B. „Erstellung 0 €“ oder Restaurant-Paket), besteht das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags; ein über das Vertragsende hinausgehendes Nutzungsrecht erwirbt der Auftraggeber mit der Herausgabe der Dateien nach § 9 Abs. 6.
(2) Die dem Werk zugrunde liegende Basis-Vorlage, der zugrunde liegende Quellcode-Baukasten sowie generische Gestaltungsbausteine verbleiben im Eigentum bzw. bei den Rechten des Auftragnehmers, soweit sie nicht eigens für den Auftraggeber individuell entwickelt wurden.
(3) Eine Übertragung sämtlicher Rechte (Rechteübertragung) sowie eine Weitergabe des Baukastens/Templates an Dritte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die erstellte Website als Referenz zu nennen und in Auszügen für die eigene Werbung zu nutzen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Website auf einer Testumgebung zur Prüfung bereit und fordert den Auftraggeber zur Abnahme auf. Der Auftraggeber prüft die Website innerhalb von 10 Werktagen und teilt Änderungswünsche oder Mängel in Textform mit.
(2) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch sie unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Auf diese Folge weist der Auftragnehmer in der Aufforderung zur Abnahme gesondert hin.
(3) Die Leistung gilt ferner als abgenommen, wenn die Website auf Wunsch des Auftraggebers für die Öffentlichkeit freigeschaltet wird (Live-Schaltung) und der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen danach wesentliche Mängel in Textform rügt.
(4) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden; die Pflicht des Auftragnehmers, sie zu beseitigen, bleibt unberührt.
§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot bzw. auf der Website des Auftragnehmers ausgewiesenen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Bei einmaligen Leistungen (z. B. Website-Erstellung) wird die Vergütung, sofern nicht anders vereinbart, zu 50 % bei Auftragserteilung und zu 50 % bei Abnahme fällig.
(3) Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting, Domain, Support) erfolgt die Abrechnung monatlich im Voraus per Lastschrift oder Rechnung.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 BGB zu verlangen. Ist der Auftraggeber mit einem Betrag von mindestens einer Monatsvergütung länger als 14 Tage in Verzug, darf der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens 7 Tagen laufende Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückhalten, insbesondere die Website oder den Online-Shop vorübergehend außer Betrieb nehmen. Die gespeicherten Daten bleiben erhalten, der Zugang zur Verwaltung bleibt bestehen. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt unberührt.
(5) Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting, Domain-Verwaltung, Support) ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum jeweiligen Monats- oder Laufzeitende anzupassen, insbesondere soweit sich die Kosten vorgelagerter Anbieter (z. B. Hosting-Provider, Registrare) erhöhen. Geht eine Preiserhöhung über die reine Weitergabe gestiegener Vorleistungskosten hinaus, steht dem Auftraggeber zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu.
(6) Der Auftraggeber kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 9 Hosting, Domains und laufende Leistungen
(1) Sofern Hosting- und/oder Domainleistungen vereinbart sind, betreibt der Auftragnehmer die Website auf eigener oder angemieteter Infrastruktur (u. a. bei Hetzner Online GmbH).
(2) Domains werden grundsätzlich auf den Namen bzw. die Firma des Auftraggebers als Domaininhaber (Registrant) registriert. Der Auftragnehmer übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die Auswahl, Prüfung, technische Registrierung sowie laufende Verwaltung (u. a. DNS-Einstellungen, Verlängerung) der Domain. Hierzu übermittelt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die für die Registrierung erforderlichen zutreffenden Daten (Name/Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse).
(3) Der Auftragnehmer kann zur technischen Verwaltung als administrativer bzw. technischer Kontakt bei der Domain hinterlegt werden. Die Inhaberschaft (Registrant) verbleibt hiervon unberührt beim Auftraggeber.
(4) Der Auftragnehmer sorgt für eine Verfügbarkeit von Website und Bestellsystem von mindestens 98 % im Monatsmittel. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten erfolgen, sowie Ausfälle, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Störungen des Internets außerhalb seines Einflussbereichs, höhere Gewalt nach § 17). Eine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit schuldet der Auftragnehmer nicht. Überwachungen und Benachrichtigungen (z. B. bei Störungen von Website, Online-Shop oder Bondrucker) sind Hilfsmittel; der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass jede Störung erkannt oder sofort gemeldet wird.
(5) Bei Beendigung des Hosting-Vertrags unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Übertragung der Domain sowie beim E-Mail-Umzug. Die Domain verbleibt in jedem Fall beim Auftraggeber als Inhaber.
(6) Hat der Auftraggeber die Erstellung der Website gesondert und vollständig bezahlt, kann er die Dateien seiner Website jederzeit gegen Erstattung des angemessenen Aufwands anfordern. Ist die Erstellung im Monatspreis enthalten (z. B. „Erstellung 0 €“ oder Restaurant-Paket), finanziert sie sich über die laufende Vergütung; der Auftraggeber kann die Dateien dann nach 24 Monaten ununterbrochener Laufzeit gegen Erstattung des angemessenen Aufwands anfordern oder schon vorher, wenn er die bis zum Ablauf des 24. Monats noch ausstehenden Monatsvergütungen zahlt, höchstens jedoch den auf der Website des Auftragnehmers ausgewiesenen regulären Erstellungspreis. Herausgegeben werden bei einer Website die Website-Dateien, beim Restaurant-Paket zusätzlich die Dateien des Online-Shops auf seiner Website (Seiten und Gestaltung), jeweils ohne das Bestellsystem. Ohne Herausgabe beschränkt sich die Mitwirkung bei Vertragsende auf die Übertragung der Domain und die Unterstützung beim E-Mail-Umzug (Abs. 5). § 6 und § 18 Abs. 11 bleiben unberührt.
§ 10 Datensicherung und Backups
(1) Für Websites und das Bestellsystem, die der Auftragnehmer betreibt, erstellt er regelmäßig, in der Regel täglich, Datensicherungen und bewahrt sie für einen begrenzten Zeitraum auf (mindestens 7 Tage). Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Betriebs nach einer Störung, nicht der Archivierung.
(2) Die Sicherungen erfolgen nach dem Stand der Technik. Wiederhergestellt wird der Stand der letzten Sicherung; Änderungen danach können verloren gehen. Eine lückenlose Wiederherstellbarkeit schuldet der Auftragnehmer nicht.
(3) Für die Aufbewahrung von Daten nach gesetzlichen, insbesondere steuerlichen Vorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich (§ 18 Abs. 10). Inhalte, die der Auftraggeber außerhalb der vom Auftragnehmer betriebenen Systeme speichert, sichert er selbst.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nach § 14.
§ 11 Wartung und Support
(1) Sofern Wartungs- oder Support-Leistungen vereinbart sind, umfassen diese im vereinbarten Umfang insbesondere die Pflege von Inhalten, technische Updates sowie die Behebung von Störungen.
(2) Reaktionszeiten und Umfang der Support-Leistungen (z. B. Anzahl der Änderungswünsche pro Monat, Bearbeitungszeiten) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
(3) Leistungen, die über den vereinbarten Support-Umfang hinausgehen, werden gesondert nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet.
§ 12 Laufzeit und Kündigung
(1) Einmalige Leistungen (Website-Erstellung) enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung.
(2) Wiederkehrende Leistungen (Hosting, Support, Bestellsystem) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und sind monatlich kündbar. Die Kündigung ist mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Monatsende möglich, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen in Höhe von mindestens zwei Monatsvergütungen in Verzug ist oder die Leistungen trotz Abmahnung für rechtswidrige Zwecke nutzt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
(6) Für Hosting und Bestellsystem gilt bei Vertragsende zusätzlich, auch zur Umsetzung der Art. 23 bis 31 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act): Der Auftraggeber kann mit der Kündigung oder danach verlangen, dass seine Daten an ihn, an einen anderen Anbieter oder in eigene Systeme übertragen oder stattdessen gelöscht werden. Auf sein Verlangen läuft die Leistung nach Ende der Kündigungsfrist für einen Übergangszeitraum von bis zu 30 Tagen zu den bisherigen Bedingungen weiter, damit der Wechsel ohne Unterbrechung gelingt; der Auftraggeber kann diesen Zeitraum einmal um einen von ihm für angemessen gehaltenen Zeitraum verlängern. Ist der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht möglich, teilt der Auftragnehmer dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Verlangen begründet mit und nennt einen anderen Übergangszeitraum von höchstens 7 Monaten. Der Auftragnehmer unterstützt den Wechsel in angemessenem Umfang, auch gegenüber einem vom Auftraggeber benannten Dritten. Übertragbar sind beim Hosting die Inhalte der Website (Texte, Bilder, Formularangaben) und die E-Mails, beim Bestellsystem alle Daten, die der Auftraggeber, seine Beschäftigten oder seine Gäste dort eingegeben haben oder die dort für ihn entstanden sind, insbesondere Speisekarte (Gerichte, Preise, Allergene, Zusatzstoffe, Bilder), Bestellungen, Kundenkonten mit Treuepunkten, Gutscheine, Fahrer und Touren sowie Einstellungen, jeweils in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV). Nicht übertragen werden Quellcode, Datenbankstruktur und interne technische Daten des Bestellsystems (§ 18 Abs. 11) sowie Passwörter. Nach dem Übergangszeitraum stehen die Daten noch mindestens 30 Tage zum Abruf bereit; danach löscht der Auftragnehmer sie vollständig, soweit der Auftraggeber nichts anderes verlangt und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Für den Wechsel berechnet der Auftragnehmer kein Entgelt. Ein Aufwand für die Herausgabe der Dateien der Website nach § 9 Abs. 6 ist, soweit sie Teil des Wechsels ist, auf die unmittelbaren Kosten des Wechsels beschränkt und entfällt ab dem 12.01.2027, soweit Art. 29 Data Act dies verlangt; die Zahlung ausstehender Monatsvergütungen nach § 9 Abs. 6 bleibt unberührt. Die Daten liegen in Rechenzentren in Deutschland (§ 19 Abs. 6).
§ 13 Gewährleistung
(1) Für die Erstellung der Website leistet der Auftragnehmer Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.
(3) Für vom Auftraggeber zugelieferte Inhalte (z. B. Texte, Bilder) und für Software Dritter, die der Auftraggeber selbst ausgewählt oder beigestellt hat, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr. Für von ihm eingesetzte Dienstleister (z. B. Rechenzentrum) bleibt der Auftragnehmer nach § 3 Abs. 5 verantwortlich.
(4) Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. nach Kenntniserlangung in Textform anzuzeigen; anderenfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Fristen.
(5) Bei laufenden Leistungen (Hosting, Bestellsystem) beseitigt der Auftragnehmer Mängel und Störungen, die ihm gemeldet werden, in angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Ausfälle innerhalb der Verfügbarkeit nach § 9 Abs. 4 berechtigen nicht zur Minderung.
§ 14 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5) Eine Haftung für Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder Angaben beruhen, ist ausgeschlossen (vgl. § 4 Abs. 2, § 18 Abs. 5).
§ 15 Datenschutz
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting, Wartung, Bestellsystem oder Terminbuch personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt hierfür die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in § 19 dieser AGB.
(3) Ergänzende Informationen zum Einsatz von Cookies, Analyse- und Tracking-Tools auf der erstellten Website ergeben sich aus der separaten Datenschutzerklärung, die der Auftraggeber für seine Website bereitzustellen hat bzw. die der Auftragnehmer im Rahmen der Umsetzung unterstützend zur Verfügung stellt.
§ 16 Abtretung und Form
(1) Die Abtretung von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers; ausgenommen hiervon sind reine Geldforderungen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei ist verpflichtet, vertragliche Leistungen zu erbringen, soweit und solange sie hieran durch Umstände höherer Gewalt gehindert ist, insbesondere durch Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Arbeitskampf, behördliche Anordnungen, Internet- oder Stromausfälle sowie Cyberangriffe, die trotz Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht abgewehrt werden konnten, oder unvorhersehbare Ausfälle bei Vorlieferanten (z. B. Rechenzentrum, Registrierungsstelle), soweit diese nicht im Einflussbereich der betroffenen Partei liegen und von ihr nicht zu vertreten sind.
(2) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer eines Falls höherer Gewalt. Vereinbarte Fristen verschieben sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
(3) Dauert der Fall höherer Gewalt länger als 8 Wochen an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
§ 18 Restaurant-Paket und Bestellsystem
(1) Im Restaurant-Paket stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusätzlich zur Website ein webbasiertes Bestellsystem zur Nutzung bereit (Software als Dienstleistung), insbesondere einen Online-Shop auf der Website des Auftraggebers und eine Verwaltung (u. a. Live-Bestellungen, Speisekarte, Bondruck über kompatible Cloud-Drucker, Fahrer-Funktion, Berichte, Anbindung ausgewählter Kassensysteme). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Der Auftragnehmer darf das Bestellsystem weiterentwickeln, solange die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben. Hardware (z. B. Bondrucker, Tablets, Kartenterminals) ist nicht enthalten.
(2) Das Bestellsystem ist kein elektronisches Aufzeichnungssystem mit Kassenfunktion im Sinne des § 146a AO und verfügt über keine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE). Vom Bestellsystem erzeugte Bons und Belege sind keine Kassenbelege. Berichte und Exporte des Bestellsystems sind Hilfsmittel und ersetzen weder Kassenführung noch Buchführung. Die Erfüllung steuerlicher Pflichten (u. a. Kassenführung, Aufzeichnung, Aufbewahrung, Beleg- und Mitteilungspflichten) obliegt allein dem Auftraggeber.
(3) Zahlungen, die der Auftraggeber oder seine Beschäftigten (z. B. Fahrer) bar oder per Karte entgegennehmen, etwa bei Abholung, Lieferung oder im Lokal, erfasst der Auftraggeber vollständig und zeitnah in seinem eigenen, beim Finanzamt gemeldeten Kassensystem mit TSE. Ist kein Kassensystem über eine vom Auftragnehmer angebotene Schnittstelle verbunden, erfasst der Auftraggeber jede solche Zahlung selbst, zum Beispiel durch Eintippen. Ist ein Kassensystem verbunden, prüft der Auftraggeber regelmäßig anhand der Hinweise in der Verwaltung, ob jede Bestellung dort gebucht wurde, und erfasst fehlende Bestellungen selbst; Aufzeichnung und Signatur erfolgen allein durch das Kassensystem des Drittanbieters, mit dem der Auftraggeber einen eigenen Vertrag schließt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Bar- und Kartenzahlung im Online-Shop nur freizuschalten, wenn der Auftraggeber ihm ein Kassensystem mit TSE (Hersteller und Modell) in Textform benannt hat oder ein Kassensystem verbunden ist; die Richtigkeit seiner Angaben versichert der Auftraggeber. Für nicht, verspätet oder fehlerhaft erfasste Zahlungen und deren steuerliche Folgen haftet allein der Auftraggeber; er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten beruhen.
(4) Verträge über Speisen und Getränke kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und seinen Gästen zustande. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartei und für die Erfüllung dieser Verträge nicht verantwortlich.
(5) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben verantwortlich, die er im Bestellsystem pflegt oder freigibt, insbesondere Preise und Angebotspreise, Allergene, Zusatzstoffe, Pfand, Füllmengen, Alkoholangaben, Liefergebiete, Öffnungszeiten sowie Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website. Der Auftragnehmer stellt hierfür Eingabefelder bereit, prüft die Angaben aber nicht.
(6) Bei Bestellungen mit alkoholischen Getränken ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Abgabe nur an Personen im gesetzlich zulässigen Alter erfolgt. Die Altersbestätigung im Online-Shop ersetzt nicht die Prüfung bei der Übergabe.
(7) Online-Zahlungen der Gäste werden über ein eigenes Konto des Auftraggebers beim Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt, mit dem der Auftraggeber einen eigenen Vertrag schließt. Die Zahlungen fließen unmittelbar an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer erbringt keine Zahlungsdienste und nimmt keine Gelder der Gäste entgegen. Gebühren, Leistungen und Entscheidungen von Stripe (z. B. Kontoprüfungen, Sperrungen, Rückbuchungen) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers; Gebühren von Stripe trägt der Auftraggeber.
(8) Der Auftraggeber hält die Zugangsdaten zur Verwaltung sowie die Anmelde-Codes seiner Fahrer geheim und informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.
(9) Für die Verfügbarkeit des Bestellsystems gilt § 9 Abs. 4. Für entgangene Umsätze infolge einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe des § 14.
(10) Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber seine Daten nach § 12 Abs. 6 als Export (z. B. CSV); danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers entgegensteht. Für die Aufbewahrung nach steuerlichen Vorschriften ist der Auftraggeber selbst verantwortlich; er sollte Berichte und Exporte regelmäßig sichern.
(11) Das Bestellsystem (insbesondere Verwaltung, Server-Software, Schnittstellen, Datenbankstruktur und Quellcode) verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer und wird zu keinem Zeitpunkt herausgegeben, auch nicht nach Ablauf von 24 Monaten oder nach Vertragsende. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht, es während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Seine Bestelldaten erhält er nach Abs. 10 als Export.
(12) Für die Bedingungen seines Treueprogramms (z. B. Treuepunkte, Prämien) und seiner Gutscheine gegenüber den Gästen ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Er informiert seine Gäste rechtzeitig, wenn er das Bestellsystem nicht mehr nutzt; auf Anfrage erhält er mit dem Export nach Abs. 10 eine Liste der Punktestände.
(13) Nutzt der Auftraggeber Funktionen, mit denen Nachrichten an Gäste versandt werden (z. B. Bestellbestätigungen, Angebote, Gutscheine), ist er als Absender für die Einhaltung des Wettbewerbs- und Datenschutzrechts verantwortlich, insbesondere für erforderliche Einwilligungen und Abmeldemöglichkeiten bei Werbung. E-Mails an die Gäste (z. B. Bestellbestätigungen, Stornierungen, Erstattungen, Nachrichten zum Kundenkonto) versendet der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers über eine Absenderadresse des Auftragnehmers (§ 19 Abs. 6); Antworten gehen an die E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber in der Verwaltung hinterlegt.
(14) Auf Wunsch des Auftraggebers schaltet der Auftragnehmer die genaue Berechnung von Liefergebiet und Touren frei (Lieferzonen nach Fahrstrecke, Tourenplanung). Dabei werden die Anschrift des Betriebs und die Lieferadressen der Gäste (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort, jedoch keine Namen, Telefonnummern oder Bestellinhalte) an den Kartendienst Google Maps Platform der Google Cloud EMEA Limited, Dublin, Irland, übermittelt, um die Lage der Adresse und die Fahrstrecke zu berechnen. Google verarbeitet diese Daten als eigener Verantwortlicher nach seinen Datenschutzbedingungen für Verantwortliche (Google Maps Controller-Controller Data Protection Terms) und kann sie auch außerhalb der Europäischen Union verarbeiten, insbesondere in den USA; Google LLC ist hierfür nach dem EU-US-Datenschutzrahmen (Data Privacy Framework) zertifiziert. Die errechnete Lage einer Adresse wird im Bestellsystem höchstens 30 Tage gespeichert. Der Auftraggeber informiert seine Gäste hierüber in seiner Datenschutzerklärung; der Auftragnehmer stellt hierfür einen Textbaustein bereit. Ohne Freischaltung werden keine Daten an Google übermittelt; Lieferzonen und Tourenplanung rechnen dann anhand der Postleitzahl. Fällt der Kartendienst aus oder ist das vereinbarte monatliche Kontingent erschöpft, rechnen sie ebenfalls anhand der Postleitzahl; Liefergebühr und Liefergebiet können dann von der genauen Berechnung abweichen; ein Anspruch auf die genaue Berechnung besteht insoweit nicht.
§ 18a Friseur-Paket und Terminbuch
(1) Im Friseur-Paket stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber zusätzlich zur Website ein webbasiertes Terminbuch zur Nutzung bereit (Software als Dienstleistung), insbesondere die Online-Terminbuchung auf der Website des Auftraggebers (als Gast oder mit Kundenkonto) und eine Verwaltung (u. a. Kalender, Termine, Kundenliste mit Kundenkarte, Team mit Arbeitszeiten und Abwesenheiten, Leistungen, Zeiterfassung sowie Bestätigungen, Erinnerungen und Änderungsmitteilungen per E-Mail). Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Der Auftragnehmer darf das Terminbuch weiterentwickeln, solange die wesentlichen Funktionen erhalten bleiben.
(2) Im monatlichen Entgelt sind Zugänge für bis zu drei Personen enthalten, der Auftraggeber eingerechnet. Weitere Personen schaltet der Auftragnehmer auf Wunsch gegen das jeweils vereinbarte Entgelt je Person und Monat frei. Jeder Zugang ist für genau eine Person bestimmt und kann jeweils nur auf einem Gerät gleichzeitig angemeldet sein; Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte oder andere Beschäftigte weitergegeben werden.
(3) Zugänge für Beschäftigte legt der Auftraggeber selbst an, vergibt ihre Rechte im Rahmen der angebotenen Rollen und sperrt sie unverzüglich, wenn eine Person ausscheidet oder ein Missbrauch zu vermuten ist. Er hält seine Zugangsdaten geheim und informiert den Auftragnehmer unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Er informiert seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO über die Verarbeitung ihrer Daten im Terminbuch (insbesondere Arbeitszeiten, Zeiterfassung, Abwesenheiten und angemeldetes Gerät). Besteht ein Betriebsrat, beachtet der Auftraggeber dessen Mitbestimmungsrechte, insbesondere nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
(4) Verträge über die gebuchten Leistungen (z. B. Haarschnitt, Behandlung) kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und seinen Kundinnen und Kunden zustande. Der Auftragnehmer ist nicht Vertragspartei; Absagefristen, Ausfallgebühren und deren Durchsetzung sind Sache des Auftraggebers.
(5) Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit aller Angaben verantwortlich, die er im Terminbuch pflegt oder freigibt, insbesondere Leistungen, Preise, Dauer, Öffnungs- und Arbeitszeiten, Abwesenheiten, Absagefristen sowie Impressum und Datenschutzerklärung seiner Website. Der Auftragnehmer stellt hierfür Eingabefelder bereit, prüft die Angaben aber nicht. Angaben zur Gesundheit (z. B. Allergien oder Unverträglichkeiten in der Kundenkarte) trägt der Auftraggeber nur ein, wenn sie für die Leistung erforderlich sind und die betroffene Person ausdrücklich eingewilligt hat (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO). Bei Abwesenheiten von Beschäftigten erfasst er nur die Art der Abwesenheit (z. B. „krank“), niemals eine Diagnose.
(6) Das Terminbuch ist kein Kassensystem im Sinne des § 146a AO. Zahlungen der Kundinnen und Kunden erfasst der Auftraggeber in seinem eigenen Kassensystem. Eine Online-Zahlung ist im Terminbuch nicht enthalten.
(7) Die Zeiterfassung ist ein Hilfsmittel. Ob sie den Anforderungen an die Erfassung der Arbeitszeit in seinem Betrieb genügt und wie lange er die Aufzeichnungen aufbewahren muss, prüft der Auftraggeber in eigener Verantwortung; er sichert die Exporte regelmäßig.
(8) E-Mails an die Kundinnen und Kunden (z. B. Bestätigungen, Erinnerungen, Änderungen, Hinweise bei Ausfall einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters) versendet der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers; Antworten gehen an die E-Mail-Adresse, die der Auftraggeber in der Verwaltung hinterlegt. Für Inhalte, die der Auftraggeber selbst eingibt, ist er verantwortlich.
(9) Für die Verfügbarkeit des Terminbuchs gilt § 9 Abs. 4. Für entgangene Umsätze infolge einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe des § 14.
(10) Nach Vertragsende erhält der Auftraggeber seine Daten nach § 12 Abs. 6 als Export (z. B. CSV); danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht des Auftragnehmers entgegensteht.
(11) Das Terminbuch (insbesondere Verwaltung, Server-Software, Schnittstellen, Datenbankstruktur und Quellcode) verbleibt ausschließlich beim Auftragnehmer und wird zu keinem Zeitpunkt herausgegeben. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht, es während der Vertragslaufzeit zu nutzen.
§ 19 Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)
(1) Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Hosting, E-Mail, Kontaktformular, Bestellsystem oder Terminbuch personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, bildet dieser § 19 den Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er wird mit Vertragsschluss wirksam und gilt für die Dauer des Hauptvertrags. Eine abweichende schriftliche Vereinbarung geht vor.
(2) Gegenstand und Zweck sind der Betrieb, die Pflege und die Sicherung von Website, E-Mail, Bestellsystem und Terminbuch. Die Verarbeitung umfasst insbesondere das Erheben über die Formulare und den Online-Shop, das Speichern, Anzeigen, Übermitteln (z. B. Bestellbestätigungen, Bondruck) und Löschen von Daten.
(3) Betroffen sind Gäste und Kunden des Auftraggebers (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Bestellungen, Zahlungsart und -status, Kundenkonto und Treuepunkte), Besucher seiner Website (Angaben im Kontaktformular, technische Zugriffsdaten) sowie Beschäftigte des Auftraggebers wie Fahrer (Name, Telefonnummer, Touren, Abrechnungen). Beim Terminbuch kommen hinzu: Kundinnen und Kunden des Auftraggebers (Name, Telefon, E-Mail, Termine, Wünsche, Notizen des Auftraggebers und seine Kundenkarte, Kundenkonto) sowie seine Beschäftigten (Name, Zugangsdaten und angemeldetes Gerät, Arbeitszeiten, Zeiterfassung und Abwesenheiten einschließlich der Angabe „krank“, jedoch ohne Diagnose). Besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO sind dabei die Angabe einer Arbeitsunfähigkeit („krank“) ohne Diagnose sowie Angaben zur Gesundheit, die der Auftraggeber in Notizen oder der Kundenkarte einträgt (z. B. Allergien).
(4) Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers; als Weisung gelten dieser Vertrag und die Einstellungen, die der Auftraggeber in der Verwaltung vornimmt. Ist der Auftragnehmer durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht verbietet. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, weist er den Auftraggeber unverzüglich darauf hin. Personen, die Zugang zu den Daten haben, sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Eine Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur auf Weisung des Auftraggebers oder wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
(5) Der Auftragnehmer trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere verschlüsselte Übertragung (HTTPS), Zugang nur für Berechtigte mit Passwort, Speicherung von Passwörtern nur in verschlüsselter (gehashter) Form, Trennung der Daten je Auftraggeber, Rollen mit abgestuften Rechten (im Terminbuch sehen Beschäftigte ihre eigenen Termine, Einstellungen und Zeiterfassung des ganzen Betriebs nur der Auftraggeber), regelmäßige Datensicherungen und zeitnahe Sicherheitsaktualisierungen.
(6) Der Auftraggeber genehmigt den Einsatz folgender Unterauftragsverarbeiter: Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen (Rechenzentrum und Hosting, Rechenzentren in Deutschland); Scaleway SAS, Paris, Frankreich (Versand von E-Mails, z. B. Bestellbestätigungen und Terminerinnerungen, Rechenzentren in Frankreich); für den Empfang von E-Mails ein Anbieter mit Sitz und Rechenzentren in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Land mit Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, den der Auftragnehmer dem Auftraggeber vor dem Einsatz in Textform benennt; STRATO GmbH, Berlin (zweite, verschlüsselte Datensicherung, Rechenzentren in Deutschland). Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf Datenschutzpflichten, die denen dieses § 19 entsprechen (Art. 28 Abs. 4 DSGVO). Über beabsichtigte Änderungen informiert er vorab in Textform; der Auftraggeber kann innerhalb von 4 Wochen aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt dann keine Einigung zustande, kann jede Partei den betroffenen Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Stripe und Anbieter verbundener Kassensysteme (z. B. ready2order) sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragnehmers, sondern Vertragspartner des Auftraggebers (§ 18 Abs. 3 und 7). Lässt der Auftraggeber die genaue Tourenplanung freischalten, übermittelt der Auftragnehmer auf diese Weisung hin Adressen an die Google Cloud EMEA Limited, Dublin, Irland (§ 18 Abs. 14); Google ist dabei kein Unterauftragsverarbeiter, sondern verarbeitet die Daten als eigener Verantwortlicher.
(7) Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber im zumutbaren Umfang bei Anfragen betroffener Personen und bei seinen Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten meldet er ihm unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis. Er stellt ihm die zum Nachweis erforderlichen Informationen zur Verfügung; Kontrollen ermöglicht er nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist.
(8) Nach Ende der Verarbeitung löscht der Auftragnehmer die Daten oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers zurück (§ 18 Abs. 10, § 18a Abs. 10) und löscht vorhandene Kopien, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht; Datensicherungen werden nach Ablauf ihrer regulären Aufbewahrungsdauer (§ 10 Abs. 1) gelöscht.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen dieser AGB dienen ausschließlich der Information; im Falle von Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.